Donnerstag, 7. Juni 2007

Kleinbus

Für die Anerkennung eines Fahrzeuges als Kleinbus ist neben dem Vorliegen von Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen erforderlich, dass das Fahrzeug ein kastenwagenförmiges Äußeres aufweist.

Der Verwaltungsgerichthof hat nicht ausgeführt, dass die Außenmaße eines Fahrzeuges, dessen Kleinbuseigenschaft zu prüfen ist, gänzlich unbeachtlich sind.

Der Gerichtshof hat jedoch nicht die Frage entschieden, ob der Opel Zafira eine Kastenwagenform aufweist. Nach Ansicht des Bundesministeriums weist der Opel Zafira keine Kastenwagenform auf. Indizien hiefür sind die vorgezogene Motorhaube, die abfallende Dachlinie und die abgeschrägte Heckpartie.

(Österreichisches Bundesministerium für Finanzen)

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